Beiliegend finden Sie für die Angabe in der Selbstauskunft unsere Lebenshaltungskostenpauschalen. Diese richten sich nach dem Haushalts-Netto-Einkommen (z. B. bei Eheleuten der monatliche Nettoverdienst beider Eheleute zuzüglich gegebenenfalls Kindergeld) und nach der Anzahl der Personen im Haushalt.